Der Niedersächsische Landtag hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen, die es Gemeinden ermöglicht, in einigen besonderen Fällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen. Unter die Härtefallregelung fallen können verpachtete Grundstücke, die für sportliche Aktivitäten von einer gemeinnützigen Institution genutzt werden.
Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, von der Erlassmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Nähere Informationen gibt es hier: Niedersächsischer Landtag beschließt Änderung des Grundsteuergesetzes – Gemeinden können Härtefälle abmildern | Nds. Finanzministerium
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung 23.06.2026