Sportstättenbau

Sportstättenbau

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Die Sportstättenbauförderung ist eine Förderung des LandesSportBund (LSB) Niedersachsen aus Mittel der Finanzhilfe des Landes. Der KreisSportBund (KSB) Helmstedt hat jährlich einen Verfügungsbetrag zur Bezuschussung von Baumaßnahmen seiner Mitgliedsvereine.

Die Bezuschussung erfolgt nach der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus 

Sportstättenbau- Landessportbund Niedersachsen

Die Antragstellung und die -abwicklung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Förderportal des LSB-Intranet für das jeweilige Folgejahr. Zur Unterstützung bei der digitalen Antragstellung und allen weiteren Bearbeitungsschritten steht den Vereinen ein Leitfaden zur Verfügung.

Hinweise zur Nutzung des Sportstättenbauförderportals

Was wird gefördert:

grundsätzlich Baumaßnahmen, die mit der sportlichen Nutzung (siehe Richtlinie) in Zusammenhang stehen 

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen

  • Mindestens 5.000€ förderungsfähige Ausgaben
  • Gültiger Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Eigentum des Vereins/Erbbaurechtsvertrag/Miet- oder Pachtvertrag (Nutzungsvereinbarung) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren (zzgl. einer Erklärung der Vermieterin/Verpächterin, dass das ordenliche Kündigungsfrist während dieser 12 Jahre nicht ausgeübt wird)
  • Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen ist Voraussetzung für die Bewilligung, dass die Baugenehmigung vorliegt!

 

Ein Qualifix Seminar zur Sportstättenbauförderung ist bei einer Baumaßnahme mit Gesamtausgaben unter 25.000 € erforderlich.

Wenn die Gesamtausgaben mindestens 25.000 € betragen ist ein Beratungsgespräch bei dem/der Verantwortlichen für die Sportstättenförderung des KreisSportBundes notwendig.

Die Termine für die Qualifix Seminare werden vom LSB bzw. KSB frühzeitig bekanntgegeben.

Der Termin für ein Beratungsgespräch wird mit dem KSB HE individuell ggf. auch am Ort des Projektes vereinbart.

Mit einer Maßnahme darf erst NACH dem Abschluss des Antrages im Online-Portal und der Mitteilung durch den LSB begonnen werden. (Keine Auftragsvergabe an Firmen – Ausgenommen sind Aufträge in Zusammenhang mit der Projektplanung) „Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages "XXXXXXXX " mit der Referenznummer XXXX-XXXXXXXX-NDS-SPBAU-XXXXX vom XX.XX.XXXX. Mit Datum XX.XX.XXXX ist der Maßnahmenbeginn genehmigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Förderungen besteht und aus dieser Genehmigung zum Maßnahmenbeginn nicht abgeleitet werden kann. Das finanzielle Risiko bei einem Maßnahmenbeginn, ohne erteilte Bewilligung der Förderung, trägt ausschließlich der Verein. Die Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ersetzt keine Genehmigung Dritter (z.B. Maßnahmenbeginn durch andere Fördermittelgeber) Nach Beginn der Baumaßnahme kann die beantragte Förderung (XX.XXX €) nicht mehr erhöht werden.“

Die Frist zur Einreichung der Anträge für das Folgejahr für die Sportstättenbaufördermittel des Folgejahres für Baumaßnahmen ist der

15.09. eines Jahres

Der KreisSportBund beurteilt alle Anträge im Online-Förderportal des LSB sachlich (> 25.000 €) als auch sachlich und inhaltlich (< 25.000 €).

Die evtl. Bewilligung der Anträge erfolgt Anfang März des Folgejahres durch den LandesSportBund Niedersachsen.

  • Die Förderung wird in Höhe von maximal 40 %
    der förderungsfähigen Ausgaben jedoch bis zum einem
    Betrag von 150.000 € gewährt

Die Mindestförderhöhe bei Bewilligung muss 1.000€ betragen.

 

 

Zusätzlich ist eine kommunale Förderung möglich

Der Landkreis Helmstedt gewährt im Zusammenhang mit einer Förderung des LSB / KSB eine weitere Förderung:

Die Förderhöhe des Landkreises Helmstedt beträgt 50% der Fördersumme des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (Richtlinie vom 01.01.2025 beschlossen am 12.03.2025).

Die Stadt Helmstedt hat in ihrer Richtlinie festgesetzt, dass der Höchstbetrag der Förderung auf 50% der Fördersumme des LSBs, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 20.000 € begrenzt wird.

Die Stadt Schöningen hat in ihrer Richtlinie geregelt, dass die Fördersumme 62,5% der Fördersumme des LSBs beträgt. Der Höchstbetrag ist auf 50.000 € begrenzt.

Die Gemeinde Grasleben und die Gemeinde Mariental gewähren nach deren Richtlinien ebenfalls eine Fördersumme von 50% der Fördersumme des LSBs.

Voraussetzung zur Gewährung einer Förderung sind grundsätzlich entsprechend zur Verfügung stehende Haushaltsmittel.

Weiterhin kann der Verein bei seiner Kommune (Stadt, Gemeinde, ggf. Samtgemeinde) abklären, ob ein weiterer Antrag auf Bezuschussung des geplanten Projektes gestellt werden kann. Die Höhe der Zuwendung regelt die jeweilige Kommune.

Die Kommunen planen ihre Haushaltsmittel für das jeweilige Folgejahr bereits im (Früh)Sommer. Daher sollte das geplante Projekt frühzeitig mit der Kommune besprochen werden.

Im Landkreis Helmstedt gibt folgende LEADER-Regionen

„Grünes Band im Landkreis Helmstedt“

„Elm Schunter“ 

Die Beratung zur Antragstellung läuft in beiden Regionen über Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG

Mühlenweg 60
D-29358 Eicklingen
Tel.: 05149-18 60 84

Ansprechpartner: Ole Bartels
E-Mail: o.bartels@amtshof-eicklingen.de

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