Seit dem 1. September 2026 gilt für ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen, die für ihre Tätigkeit das eigene Auto nutzen, eine zusätzliche Absicherung durch das Land Niedersachsen. Abgedeckt sind Unfallschäden am privaten Pkw, die während einer Fahrt im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen – bis zu einer Schadenssumme von 30.000 Euro. Die Versicherung des Landes greift zum Beispiel bei Fahrten zu Auswärtsspielen.