Sportjugend
- Home
- Sportregion ON
- Unsere Themen
- Sportjugend
Jugend
Im Zuge der Bildung der SportRegion OstNiedersachsen durch die Sportbünde Gifhorn, Helmstedt und Wolfsburg taten sich auch die Sportjugenden Gifhorn, Sportjugend Helmstedt und Sportjugend Wolfsburg zu einer Kooperation zusammen.
Die drei Sportjugenden bestehen aus den Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen ihrer KSB bzw. SSB-Mitgliedsvereine und den gewählten Jugendvertretern. Sie bilden die Interessensvertretung dieser gegenüber Politik, Öffentlichkeit und innerhalb der Sportorganisation ihres jeweiligen Kreises.
Gemeinsam agieren die drei Sportjugenden nun übergreifend in mehreren Bereichen ihrer Arbeit unter dem Namen “Sportjugenden OstNiedersachsen”.
Sarah Brüning unterstützt die drei Sportjugenden hauptamtlich als Sportreferentin für Bildung und Sportjugend. Sprechen Sie sie gern an!
- Sarah Brüning
- Bildung und Sportjugend
- KreisSportBund Gifhorn e.V.
- Isenbütteler Weg 43 E
- 38518 Gifhorn
- 05371 93774-12
- bruening@sportregion-on.de
Jugendbildung
“Wir bieten vielfältige Möglichkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen. Dabei verstehen wir lebenslanges Lernen als Chance und Verpflichtung.” (Leitbild: Mittendrin in unserer Gesellschaft; LandesSportBund Niedersachsen 2003)
Kinder, Jugendliche und Menschen jeden Alters durch Bildung und Sport stark machen ist das Ziel des LandesSportBundes Niedersachsen e.V., seiner Sportjugend und auch der Sportjugend KSB Gifhorn als Mitgliedsorganisation. Als Vertretung der Kinder und Jugendlichen bieten die Sportjugend Gifhorn, Sportjugend Helmstedt und Sportjugend Wolfsburg interessante Angebote im Bereich der Jugendbildung an.
Information und Anmeldung
Einen Überblick über die Lehrgangsangebote der SportRegion OstNiedersachsen geben das Sportjugend-Lehrgangsprogramme.
Alle Bildungsangebote der SportRegion und aus ganz Niedersachsen sind im Bildungsportal des LandesSportBundes Niedersachsen zu finden, über das online ebenfalls die Anmeldung erfolgt. Alternativ können sich Interessierte über das Anmeldeformular aus den Lehrgangsprogrammen per E-Mail anmelden.
Ausbildungen
Sportassistentinnen bzw. Sportassistenten unterstützen Übungsleiterinnen und Übungsleiter bei der Planung und Durchführung von Übungsstunden. Sie arbeiten mit erfahrenen Trainerinnen und Trainern zusammen und übernehmen z.B. die Anleitung von Spielen, die Gestaltung einzelner Stundenteile oder die Betreuung von Teilgruppen. Sportassistentinnen und Sportassistenten können ihre Ideen darüber hinaus bei Aktivitäten im Verein einbringen, wie z.B. bei Spielfesten, Vereinsevents, Trainingslagern oder Ausflügen.
Die Jugendlichen erhalten einen Überblick über Möglichkeiten, sich im Verein zu engagieren. Sie lernen Jugendliche aus anderen Vereinen kennen und bekommen Informationen über weiterführenden Aus- und Fortbildungsangebote der Sportverbände.
Die Ausbildung umfasst 32 LE, in denen praxisorientiert Basiswissen zu folgenden Inhalten vermittelt wird:
- Kleine Spiele, Rituale und Bewegungsangebote für Kindergruppen
- Attraktive Sportangebote für Jugendliche
- Sport, aber sicher! Hilfestellung, Absicherung bei Aufbauten, erste Maßnahmen bei Verletzungen
- Aufbau einer Übungsstunde im Verein
- Betreuung von Kindern – Was mache ich, wenn …?
- Kleine Projekte organisieren und durchführen
- Beteiligungsmöglichkeiten und Ansprechpersonen im Verein und Verband
Teilnehmen können Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren, die Mitglied in einem Sportverein sind, Interesse haben, an insgesamt 4 – 5 Tagen bei Bewegung und Spaß Ideen auszutauschen und mit anderen Jugendlichen gemeinsam zu lernen
Schulsportassitentinnen und Schulsportassistenten tragen zu einem bewegten Schulalltag bei. Ziel der Ausbildung ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im außerunterrichtlichen Schulsport und im Sportverein Verantwortung zu übernehmen. Das Spektrum reicht von helfenden Tätigkeiten über die Mitgestaltung bis hin zu klar eingegrenzten Leitungsfunktionen bei der Planung und Durchführung von Bewegungs- und Sportangeboten in Schulen und Sportvereinen bzw. in der Zusammenarbeit von Vereinen und Schulen.
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 16 Jahren, die…
- sich im Sport engagieren möchten,
- bei Pausenangeboten, in Sport AGs oder in Übungsstunden helfen wollen,
- ihre Ideen in Schule oder Verein einbringen und attraktive Spiel- und Sportangebote für ihre Schule einwickeln und mitgestalten möchten,
- Lust haben auf insgesamt 4 – 5 Tage Bewegung, Spaß, Ideenaustausch und Lernen zusammen mit anderen Jugendlichen.
Die Juleica-Ausbildung ist eine Qualifizierungsmöglichkeit für Engagierte in der Vereinsjugendarbeit, z.B. Betreuerinnen und Betreuer von Kinder- und Jugendfreizeiten, J-TEAMs oder Jugendwarte.
Die Juleica (=Jugendleiter/in-Card) soll Engagierte, die in der Jugendarbeit aktiv sind, stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation gegenüber z.B. Behörden, Vereinen, Beratungsstellen und Sorgeberechtigten geben. Die 1999 eingeführte Card ist bundesweit gültig und gleichzeitig ein Nachweis der absolvierten Ausbildung. Zusätzlich soll die Juleica die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen und ist deshalb mit einer Reihe von Rechten und Vergünstigungen, wie die Inanspruchnahme von Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports, Freistellung vom Unterricht, Mitgliedschaft im Jugendherbergswerk, Zuschüssen, etc. verbunden.
Die TN, die ihre Ausbildung bei der Sportjugend Niedersachsen oder bei einer Kreis- bzw. Stadtsportjugend absolviert haben, haben die Möglichkeit die ÜL-C Ausbildung Breitensport (sportartenübergreifend) von 120 LE auf 80 LE zu verkürzen.
Inhalte der Ausbildung
In der Ausbildung geht es um die Gestaltung von Angeboten, die sich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen orientieren und über den „normalen“ Übungs- und Trainingsbetrieb hinausgehen. Die eigene Rolle als Leiterin bzw. Leiter einer Gruppe, pädagogische Aspekte, Jugendschutz und Rechtsfragen werden ebenso thematisiert, wie die Beteiligungsmöglichkeiten und Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im Verein und die Organisation und Finanzierung von Jugendfreizeiten und Projekten.
Zusätzlich gibt es eine Sammlung an praktischem „Handwerkszeug“ in Form von Spielen und anderen Bewegungsaktionen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Jugendliche und Erwachsene im Alter von 16 bis 60 + Jahren, die sich in der Vereinsjugendarbeit engagieren oder zukünftig engagieren möchten. (Sportassistentinnen und Sportassistenten können bereits mit 15 Jahren teilnehmen, erhalten die Juleica aber erst mit 16 Jahren.)
Beantragung und Verlängerung
Die Beantragung und Verlängerung der Juleica ist nur hier online möglich.
Voraussetzungen für die Beantragung sind:
- Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung oder der Nachweis einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation,
- Nachweis einer Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als 3 Jahre),
- Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit,
- unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Thema “Schutz vor sexualisierter Gewalt”,
- ein digitales Passfoto.
Die Juleica ist drei Jahre gültig. Zur Verlängerung muss eine Fortbildung im Kinder-/Jugendbereich im Umfang von mindestens 11 LE nachgewiesen werden. Die Verlängerung erfolgt wie die Erstausstellung unter www.juleica.de.
Fortbildungen
Neben den verschiedenen Ausbildungen bieten die Sportjugenden OstNiedersachsen auch verschiedene Fortbildungen im Kinder- und Jugendbereich an. Diese richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen und Sportbünden. Sie müssen Ihre Lizenz verlängern, wollen einen neuen Trend ausprobieren oder sich einfach neue Ideen und Anregungen für Ihre Vereinsarbeit holen? Dann besuchen Sie unsere Fortbildungen. Das Lehrgangsprogramm der Sportjugenden Gifhorn, Helmstedt und Wolfsburg finden Sie hier. Ebenso sind sie und die Angebote aus ganz Niedersachsen im Bildungsportal des LandesSportBundes Niedersachsen zu finden, über das online ebenfalls die Anmeldung erfolgt.
Zuschuss Ferienfreizeiten
Sie planen eine Ferien- oder Freizeitmaßnahme Ihres Vereins? Die Sportjugenden OstNiedersachsen unterstützt Maßnahmen!
Die Sportjugenden OstNiedersachsen unterstützt Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Fahrten der Sportvereine aus Helmstedt, Gifhorn, Wolfsburg mit einem Zuschuss von mindestens 1,- Euro, höchstens aber 2,- Euro pro Tag und Teilnehmer, wenn dabei folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
- Die Maßnahme muss spätestens bis zum 31. März eines Jahres formlos unter Angabe des Ziels, des Zeitraumes und der Teilnehmerzahl bei den Sportjugend OstNiedersachsen angemeldet werden – Anmeldung Jugendfreizeit.
- Die Maßnahme muss von einem anerkannten volljährigen Jugendleiter mit gültiger Jugendleiter-Card durchgeführt werden und mindestens 4 Tage dauern.
- Zuschüsse werden nur für Teilnehmer von 7 bis einschl. 21 Jahre gewährt, wobei die gesamte Gruppe aus mindestens 6 jugendlichen Teilnehmern bestehen muss.
- Bezuschusst werden außerdem auf je angefangene 6 Jugendliche ein/e Betreuer/in.
- Die den Vereinen nach der formlosen Anmeldung zugesandten Antragsunterlagen müssen unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme (spätestens jedoch 4 Wochen danach) vollständig und sorgfältig ausgefüllt an die Sportjugenden OstNiedersachsen zurückgesandt werden.
- Da die Sportjugenden in jedem Jahr ein unterschiedlich hohes Kontingent für die finanzielle Unterstützung dieser Ferien- und Freizeitmaßnahmen zur Verfügung hat, kann der für die Vereine errechnete Zuschussbeitrag aus organisatorischen Gründen jeweils erst am Ende eines Rechnungsjahres ausgezahlt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung dieser Zuschüsse besteht nicht!
Bitte ebenfalls beachten: Die Landkreise und die Kommunen zahlen oft ebenfalls einen Zuschuss zu den Ferien- und Freizeitmaßnahmen, wobei die Richtlinien dazu und die Höhe der Zuschüsse, von denen der Sportjugenden abweichen und im Einzelfall erfragt werden sollten. Durch die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen und Zahlung von Zuschüssen darf keine “Überfinanzierung” entstehen. Die Zuschüsse dürfen auch “sozialverträglich” eingesetzt werden.
Die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen wird auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bezuschusst.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Zuschüsse vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme geschehen muss.
Projekte & Events
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Zuschüsse vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme geschehen muss.
Projektförderung
Die Sportjugend Niedersachsen fördert attraktive und innovative Projekte der Jugendarbeit, die sich aus dem bisherigen Angebot herausheben.
Es handelt sich hierbei um Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, die für die sportpraktische und überfachliche Jugendarbeit bestimmt sind – nicht für den laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport.
Antragsberechtigt sind u.a. auch Sportvereine, die ordentliche Mitglieder im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind.
Projekte sind zeitlich begrenzte Vorhaben mit entsprechend festgelegten Zielen.
Gefördert werden innovative Projekte im sportpraktischen und überfachlichen Bereich der Jugendarbeit. Dies sind in der Regel Projekte, die erstmalig oder in dieser Form erstmalig von den Antragstellenden durchgeführt werden. Gefördert werden Projekte, die der Planung und Umsetzung bedürfnisorientierter, kinder- und jugendgerechter Angebote dienen. Bezuschusst werden z. B.: Neue sportliche bzw. außersportliche Angebote für junge Menschen, neue jugendgerechte Formen der politischen Mitwirkung, Umweltaktionen, Mädchenschnupperangebote, integrative Maßnahmen, gezielte präventive Maßnahmen (insbesondere gegen sexualisierte Gewalt) in der Arbeit mit Jugendlichen.
Gefördert werden Maßnahmen mit Teilnehmenden, die noch nicht 27 Jahre sind.
Nicht bezuschusst werden z. B.: Punktspiele aus dem normalen Spielbetrieb heraus, Trainingslager etc..
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung bis zu maximal € 2.000,00 gewährt. Unter Berücksichtigung der Haushaltslage kann der Förderungshöchstbetrag verändert werden. Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und Haushaltsjahr werden maximal 2 Maßnahmen gefördert.
Nähere Informationen zur Projektförderung finden Sie auf der Webseite der https://www.sportjugend-nds.de/index.php?id=206 (Verlinkung).
Schutz vor sexualisierter Gewalt
Schweigen schützt die falschen – Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt im Sport!
Liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter, liebe Trainerinnen und Trainer, liebe Vereinsfunktionäre
auch wir möchten Euch auffordern nicht zu schweigen!
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist gesetzlich verankert. Dennoch spielen sexuelle Übergriffe in den Lebenswelten heranwachsender Mädchen und Jungen eine Rolle- in der Familie – in der Schule – und auch im Sport.
Wir wollen erreichen, dass Kinder und Jugendliche in der Sportorganisation den bestmöglichen Schutz vor jeglicher Form sexueller Gewalt erfahren. Wir wollen ein Klima schaffen, das Betroffenen die Sicherheit gibt, dass ihnen geglaubt wird, und das sie zum Aussprechen des Unaussprechlichen ermutigt. Es soll dazu beitragen, diese massiven Grenzverletzungen zu beenden und zu verarbeiten.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Um als Sportverein handlungsfähig in der Prävention zu sein, empfiehlt sich ein professionell entwickeltes Schutzkonzepte. Die Sportjugend Niedersachsen unterstützt die Konzeptentwicklung im Rahmen ihres Angebotes "Verein(t) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt – AUSGEZEICHNET!".
Ablauf Schutzkonzeptentwicklung
Der Beratungsprozess setzt sich aus acht Bausteine - davon sechs verpflichtenden (blau) zusammen. Die Umsetzung sollte innerhalb von 2 Jahren gelingen. Die Auszeichnung hat eine Gültigkeit von vier Jahren und kann jeweils um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Bausteine des Beratungskonzeptes
- Informationsveranstaltungen zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
- Positionierung des Vorstandes nach BGB § 26 zum Thema Schutz vor sex. Gewalt im Sport und eines Leitgedankens zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt
- Risiko- und Ressourcenanalyse im Verein (Regelwerk für den Verein)
- Schulung von Übungsleitenden (inkl. Unterschrift Verhaltensrichtlinie)
- Schulung und Bekanntmachung von Vertrauenspersonen
- Entwicklung und Einführung von Verhaltensregeln und Beschwerdeverfahren
- Erarbeitung eines eigenen Verfahrensplans zum Umgang mit Vorfall oder einer Vermutung auf sexualisierte Gewalt
- Satzungsänderung
Auszeichnung
Sportvereine die den Beratungsprozess durchlaufen und ein Schutzkonzept entwickeln, erhalten die Auszeichnung „Verein(t) gegen sexualisierte Gewalt im Sport – AUSGEZEICHNET!“. Die Auszeichnung umfasst eine Plakette für den Sportverein und ein Geldbetrag in Höhe von 1000 Euro für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Materialien
- Handlungsleitfaden - Sport, ja sicher
- Flyer Schweigen schützt die Falschen
- Verhaltensrichtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt, beschreibbar
- Verhaltensrichtlinie Leichte Sprache
- Verhaltensrichtlinie zur Prävention von sexualisierter Gewalt
- Mädchenbroschüre: Wir können auch anders
- Jungenbroschüre: Finger weg!
Unter diesem Titel starten der Kreissportbund und das NETZwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt im Landkreis Gifhorn eine mehrjährige Kooperation. Ziel ist es, die Sportvereine darin zu unterstützen, in ihrem Verantwortungsbereich eigene Schutzmaßnahmen vor sexualisierter Gewalt im Sport umzusetzen.
Aus der ersten Kooperation heraus konstituierte sich der Beirat „SpogG“ (Sport gegen sexualisierte Gewalt) im KreisSportBund Gifhorn mit der konstituierenden Sitzung am 25.8.2022.
Gemeinsam haben das Netzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt im LK Gifhorn und der KSB Gifhorn nun für die Vereine in Gifhorn, Wolfsburg und Helmstedt ein niederschwelliges Konzept erarbeitet, das die Verantwortlichen in den Sportvereinen in die Lage versetzt, mit Hilfe einer Risikoanalyse und Unterstützung des KreisSportBundes ein wirksames, individuell auf den jeweiligen Verein zugeschnittenes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Ablauf Schutzkonzept
1. Vortrag/Referat zur ersten Schulungseinheit/Informationseinheit
- Von der Kooperation mit Netzwerk zum Beirat
- Begriffserklärung „Sexualisierte Gewalt im Sport“
- Erklärung Präambel für Satzung
- Erläuterung zur Risikoanalyse
- Erläuterung der Bausteine für ein Schutzkonzept
2. Falls gewünscht, können weiterführende Angebote im Verein stattfinden:
- Gemeinsame Besprechung der Risikoanalyse
- Schulung von Übungsleitenden
- Schulung von Vertrauenspersonen
- Informationsveranstaltung für Kinder
- Informationsveranstaltung für Eltern
- Ausbildung von Multiplikator*innen
3. Es können Materialien den Vereinen zur Verfügung gestellt werden, wie ein Formulierungsvorschlag für die Satzungspräambel oder ein Ehrenkodex
Sport im Schwarzlicht
Die Schwarzlichtanlage der SportRegion OstNiedersachsen steht dank der Förderung durch den LSB Niedersachsen und der Lotto-Sport-Stiftung zum Ausleihen (Standort: Kreissportbund Gifhorn) zur Verfügung. Vereine können dieses Angebot nutzen und ihren großen und kleinen Sportlern und Sportlerinnen eine schöne Abwechslung zum Trainingsalltag bieten. Voraussetzung zur Nutzung ist ein dunkler Raum. Die Sportler*innen, Bälle, Spielfeldumrandungen und Hindernisse werden mit im Schwarzlicht leuchtenden Neonfarben und Neonsteifen sichtbar gemacht. Natürlichen können die Teilnehmer*innen von Schwarzlichtaktionen sich auch mit Schwarzlichtfarbe schminken oder sich mit fluoreszierendem Klebeband schmücken. Dann kann es auch schon los gehen mit dem Sport treiben.
Ausleihgebühr:
- Für Mitgliedsvereine in der SportRegion OstNiedersachsen: Pro Tag 20€ (ausgenommen sind der Tag der Abholung und der Tag des Zurückbringens)
- Für andere Organisationen/Institutionen/Sportvereine außerhalb der SportRegion: Pro Tag 40€
- Einmalige Materialkostenpauschale: Schminke und Tape 20,-€/Ausleihe
J-Team
Noch nie gehört? Dann jetzt aber! Denn J-TEAMs sind DAS Engagamentformat für Jugendliche und junge Menschen bis 27 Jahren, die sich im Sport einbringen und ihre Ideen umsetzen wollen. Sie bieten die Möglichkeit, eigene Projekte zu realisieren, ohne für mehrere Jahre ein (Ehren-)Amt übernehmen zu müssen. Ohne gewählt oder berufen zu werden, können sich J-TEAM-Mitglieder auf freiwilliger Basis für einen Verein, einen Verband oder eine Sportjugend engagieren, ihre Projekte realisieren und sportpolitische Impulse setzen. Hierbei werden sie von der Sportjugend Niedersachsen unterstützt.
- Mindestens 4 junge. engagierte Jugendliche unter 27 Jahren
- Engagement für Kinder und Jugendliche im Bereich Sport
- Eigenständiges arbeiten an Engagementprojekten
- Begleitung des J-TEAMs durch eine*n festen Ansprechpartner*in
Mit Hilfe des Initialzündungsantrags beantragt ihr eure J-TEAM Gründungbei uns. Sobald dieser von uns bewilligt wurde, kann es losgehen. Ihr erhaltet ein Starterpaket und Fördermittel mit folgenden Inhalten:
- 250€ für euer erstes J-TEAM Projekt
- 150€- Gutschein für Teamklamotten inkl. der Gestaltung eines individuellen J-TEAM Logos für euer Team
- Infomaterialien zu Jugend-Lehrgängen, J-TEAM-Workshops und -veranstaltungen etc.
Jedes beim LSB schon registrierte J-TEAM kann 2x pro Jahr Fördermittel von bis zu 1.000 € für ein weiteres Projekt beantragen. Die Projekte müssen drei Kriterien erfüllen:
- Das Projekt animiert und motiviert Kinder und Jugendliche zu Bewegung & Sport im Verein,
- macht auf das eigene J-TEAM und die Möglichkeit zum Mitmachen aufmerksam und
- bietet für das Thema ‚Junges Engagement‘ im Allgemeinen eine Plattform.
Genauere Informationen zu den J-TEAMS gibt es bei der Sportjugend Niedersachsen und den jungen Vereinshelden.